Aufhebung der Maskenpflicht auf dem Schulhof
17.06.2021
Die Landesregierung NRW hat die Maskenpflicht an Schulen aufgrund der veränderten Infektionslage auf den Prüfstand gestellt. Ab Montag, den 21.06 21 gelten die folgenden Regelungen:
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Die Maskenpflicht entfällt im gesamten Außenbereich der Schulen, insbesondere auf Schul- und Pausenhöfen sowie auf Sportanlagen.
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Innerhalb von Gebäuden, also in Klassen- und Kursräumen, in Sporthallen, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht weiter.