Erweiterung der Notbetreuung möglich !

Ab sofort gelten folgende Regelungen für den Anspruch auf einen Platz in der Notbetreuung:

Der Personenkreis der Eltern, die in unverzichtbaren Infrastrukturbereichen arbeiten, wurde vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales um folgende Berufsgruppen erweitert:

Gesundheitswesen, Polizei, Feuerwehr, THW, DRK .

zusätzlich:

Energie, Wasser und Entsorgung, Ernährung und Hygiene,
Informationstechnik und Telekommunikation, Finanz- und Versicherungswesen,
Transport und Verkehr, Medien, staatliche Verwaltung (Bund, Land, Kommune),
Schulen / Kitas /Behinderteneinrichtung (zur Aufrechterhaltung der Notbetreuung), auf Antrag des Jugendamts Kinder aus betroffenen Familien zur Abwehr einer Kindeswohlgefährdung

Umsetzung:

  1. Bei Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht reicht es aus, wenn eine Person in einem systemrelevanten Beruf arbeitet.
  2. Die Notgruppen finden auch an Wochenenden statt, falls notwendig.
  3. Die Notgruppen finden auch über die Osterferien statt (ausgenommen Karfreitag bis Ostermontag).
  4. Alle Schüler können in der Notbetreuung, falls Bedarf besteht, bis in den Nachmittag hinein (16.00 Uhr) betreut werden, unabhängig davon, ob sie in der OGS angemeldet sind. 

Sollten Sie nach dieser Verordnung berechtigt sein, Ihr Kind in die Notbetreuung zu schicken, dann melden Sie sich in der Schule.

E-Mail: Sekretariat@grundschule-burbach.de

Telefon: 02736 / 6656 (gerne auch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen)

Sekretariat: Montag bis Freitag 8.00 bis 11.00 Uhr

 

Sobald wir weitere Informationen haben, geben wir diese umgehend über unsere Homepage an Sie weiter.

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