Hygienevorschriften

Hygienemaßnahmen an der Grundschule Burbach

(Stand 07.08.2020)

Hinweis:

Grundlage sind der Rahmen-Hygieneplan für Schulen sowie die Coronaschutzverordnung.

 

Wichtigste Regel – Abstand (1,50m) halten

In der Schule soll die Abstandsregel von 1,50m wann immer möglich eingehalten werden. Dazu gehört z.B. auch, dass Kinder den Schulweg nicht in größeren Gruppen absolvieren sollen.

Mund-Nasen-Schutzmasken-Pflicht in der Schule

Laut Vorgabe der Landesregierung und da die Abstandsregel nicht konsequent eingehalten werden kann, muss jedes Kind mit einer entsprechenden Mund-Nasen-Schutzmaske in die Schule kommen. Diese ist an Bushaltestellen, im Bus, auf dem Schulgelände und im Gebäude zu tragen. Am festen Sitzplatz in der Klasse darf die Maske abgenommen werden. Vorher und beim Verlassen des Platzes ist die Maske zu tragen. Jedes Kind sollte immer 1 – 2 Ersatzmasken dabeihaben, falls eine zu feucht wird und nicht mehr benutzt werden kann. Bei Bedarf kann der Lehrer entscheiden, dass ein Kind zeitweise die Maske abnehmen kann, wenn es den Mindestabstand einhalten kann.

Offener Anfang

Um eine Ansammlung vieler Kinder auf dem Schulhof vor Schulbeginn zu vermeiden, wird mit einem offenen Anfang begonnen, d.h. jedes Kind geht sofort in seinen Klassenraum, sobald es morgens in der Schule ankommt. Die Lehrkräfte sind ab 7.45 Uhr in den Klassenräumen. Bitte schicken Sie Ihr Kind nicht vor 7:45 Uhr zur Schule.

Handhygiene

Jedes Kind muss sich mehrmals am Tag die Hände waschen:

  • beim Ankommen im Klassenraum
  • vor der Frühstückspause und nach dem Frühstück
  • nach der Pause
  • vor Verlassen des Klassenraums
  • nach der WC-Benutzung

Das Händewaschen nimmt beim Unterrichten im Klassenverband viel Zeit in Anspruch. Daher kann auf die Arbeit mit Händedesinfektionsmittel zurückgegriffen werden, wenn die Eltern dem in der entsprechenden Abfrage zugestimmt haben. Beispielsweise kann der Lehrer beim Verlassen des Klassenraums jedem Kind eine entsprechende Menge Händedesinfektionsmittel geben. Hierbei sind die Kinder vorab über den richtigen Gebrauch zu informieren und auf nötige Gefahren hinzuweisen.

Pausen

Um eine große Ansammlung von Kindern auf den Schulhöfen zu vermeiden, finden die Pausen in zwei Blöcken statt.

Für Burbach gilt: Die Klassen 1 und 3 gehen von 9.30 – 9.45 Uhr raus und frühstücken im Anschluss im Klassenraum. Die Klassen 2 und 4 frühstücken erst und gehen dann von 9.50 – 10.05 Uhr raus. Die Klassen 3 und 4 nutzen den oberen Schulhof. Die Klassen 1 und 2 den unteren Schulhof. So wird eine Durchmischung der einzelnen Jahrgänge vermieden und es sind maximal drei Klassen gleichzeitig zur selben Zeit auf einem Schulhof.

Zweite große Pause: Kinder, die Unterrichtsende nach der 4. Stunde haben, gehen nach Hause oder zum Bus. Die Kinder, die Unterricht in der 5. Stunde haben, gehen erst auf den ihnen zugewiesenen Schulhof, wenn die anderen Kinder diesen verlassen haben.

Für Wahlbach gelten entsprechende Regelungen mit etwas anderen Zeiten.

Begegnungsverkehr im Flur

Im Schulgebäude gilt das Rechtsgehgebot. Hierfür sind in den Fluren Pfeile und Markierungen mit Klebeband am Boden angebracht. Durch den offenen Anfang und die gestaffelten Pausen wird der Begegnungsverkehr möglichst gering gehalten.

Unterricht im Klassenverband und in Blöcken

Um eine Durchmischung von Lerngruppen zu vermeiden, findet der Unterricht überwiegend im Klassenverband statt. Daneben gibt es weitere feste Gruppen, wie z.B. DaZ- oder Religionsgruppen innerhalb einer Jahrgangsstufe. Eine Durchmischung unterschiedlicher Jahrgänge findet nicht statt.

Bedingt durch die versetzten Pausen und die Zeit, die für die Handhygiene benötigt wird, kann der Unterricht (und im speziellen der Fachunterricht) nicht mehr wie bisher im 45-Minuten Takt stattfinden. Daher wird vorerst in Blöcken (in etwa von 90 Minuten entsprechend einer Doppelstunde) unterrichtet. Nach jedem Block findet eine große Pause statt.

Bei der Gestaltung des Stundenplans und der Fächerverteilung wurde darauf geachtet, dass möglichst wenig Lehrerwechsel innerhalb einer Klasse stattfinden. Im Vertretungsfall muss hiervon abgewichen werden.

Sitzordnung und Verhalten im Klassenraum/ in Fachräumen

Jedes Kind hat in seinem Klassenraum einen festen Sitzplatz. Die Lehrer erstellen hierfür einen Sitzplan. Änderungen der Sitzordnung sind möglich, müssen aber entsprechend dokumentiert werden. Am Sitzplatz darf die Maske abgenommen werden. Sollte der Lehrer zu einem Kind an den Platz kommen um zu helfen, ziehen beide ihre Masken auf. Jacken und Schulranzen werden von jedem Kind mit an den eigenen Platz genommen. Fachräume können genutzt werden, im Anschluss findet eine Desinfektion statt. Die Turnhalle wird bis zu den Herbstferien für den Sportunterricht nicht genutzt.

Sportunterricht

Bis zu den Herbstferien findet der Sportunterricht wenn möglich im Freien statt. Der Schwimmunterricht wird weiter ausgesetzt. Unterrichtsgänge und Wandertage ergänzen fehlende Bewegungsangebote.

Bushaltestelle

Um eine große Menschenansammlung an der Bushaltestelle zu vermeiden, hat jeder Ortsteil seinen eigenen Wartebereich. Entsprechende Schilder hängen am Zaun.

Betreten des Schulgeländes 

Die Hygienevorschriften machen es weiter notwendig, dass die Schule nur von den Schulkindern und den Mitarbeitern der Schule betreten werden darf. Wir bitten daher um Verständnis, dass die Eltern außerhalb des Schulgeländes bleiben müssen. Sollten Sie dennoch ein Anliegen haben, bitten wir vorher, im Sekretariat anzurufen.

Kinder mit Symptomen

CoVid 19-Symptome können sein: Schnupfen, trockener Husten, Halsschmerzen, Beeinträchtigung des Geruchs- und Geschmackssinns, Fieber, Gliederschmerzen

Da ab nächste Woche wieder viele Personen aufeinandertreffen, ist es besonders wichtig, dass nur Kinder, die absolut gesund sind, die Schule besuchen. Kinder, die Symptome zeigen, dürfen nicht zur Schule geschickt werden. Alle Lehrerinnen und Lehrer sind beauftragt, sehr genau zu kontrollieren und im Zweifel im Sinne der Sicherheit und Gesundheit aller die Eltern zu informieren, um die Kinder sofort abholen zu lassen. Bis zum Verlassen der Schule sind sie getrennt unterzubringen und angemessen zu beaufsichtigen.

 

Quarantäne

Ist eine Quarantäne vom Gesundheitsamt angeordnet (in der Regel 14 Tage), sind Kinder verpflichtet, am Distanzunterricht teilzunehmen. Die hier erarbeiteten Inhalte werden für die Leistungsbewertung mit herangezogen.

 

Rückkehr aus Risikogebieten

Wie bei allen beschriebenen Maßnahmen ist wann immer möglich eine Gefährdung anderer zu vermeiden und die Ausbreitung des Coronavirus zu unterbinden. Reisende aus sogenannten Risikogebieten bekommen in diesem Zusammenhang besondere Aufmerksamkeit. Bei Rückkehr aus Risikogebieten ist eine Testung vorzunehmen. Kinder, die erst kürzlich aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind, sollen auch dann nicht ohne Testung in die Schule kommen, wenn sie keiner Symptome zeigen.

Die Verantwortung für die Durchführung der Testung liegt bei den Eltern. Wir bitten Sie die Schule über das Ergebnis zu informieren.

Sanitärbereiche

Da alle Kinder wieder zur selben Zeit die Schule besuchen, werden alle Sanitärbereiche geöffnet. Auf Empfehlung der Landesregierung findet eine zusätzliche Zwischenreinigung statt.

 

Betreuung

Die Betreuung findet wieder im Regelbetrieb statt. Alle OGS-Kinder in Burbach bilden eine feste Gruppe, die sich in ihren separaten Räumen aufhält. Die VHS-Kinder in Burbach bilden eine weitere feste Gruppe mit eigenem Raum im Bürgerhaus. In Wahlbach bilden aufgrund der geringeren Schülerzahl die Kinder der VHS und der OGS zusammen eine feste Gruppe.

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt entsprechend den vorstehen Regelungen zum Schulbetrieb. Zudem gilt für den Bereich der OGS und VHS, dass das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in den Gruppenräumen der Betreuungsangebote der Primarstufe nicht erforderlich ist.

 

Veranstaltungen

Schulische Veranstaltungen können grundsätzlich stattfinden. Hierbei sind die jeweils aktuellen Vorgaben und Hygienevorschriften zu beachten. Dies gilt auch für Elternabende und die Sitzungen der schulischen Gremien.

 

 

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