Information zur Teilnahme am Sportunterricht

Information zur Teilnahme am Sportunterricht:

 

Die Teilnahme am Sport- und Schwimmunterricht ist grundsätzlich verpflichtend.

Schmuck ist beim Sport verboten.

 

Sonderregelungen

 

Vergessene Sport- / Schwimmsachen:

Es wird nicht zu Hause angerufen, wenn Sport - / Schwimmsachen vergessen wurden.

Wer seine Sportsachen vergessen hat, nimmt am Sportunterricht teil.

Wer seine Schwimmsachen vergessen hat, fährt nicht mit zum Schwimmunterricht und nimmt am Unterricht einer anderen Klasse teil.

 

Kurzfristige Krankheit (z.B. Erkältung)

Bei kurzfristigen Krankheiten entscheiden Sport- und Klassenlehrer auf der Grundlage der Entschuldigung der Eltern, ob ein Kind

a) am Sportunterricht teilnimmt, indem es den Sportlehrer unterstützt (Geben Sie bitte Ihrem Kind Turnschuhe mit.)

b) am Unterricht einer anderen Klasse teilnimmt oder c) von Eltern abgeholt werden kann, wenn dies aus medizinischer Sicht sinnvoll ist.

 

Längerfristiger Krankheit (Sportverletzung /Armbruch / Beinbruch etc.)

Bei längerfristigen Krankheiten entscheiden Sport- und Klassenlehrer auf der Grundlage des ärztlichen Attests, ob ein Kind

a) am Sportunterricht teilnimmt, indem es den Sportlehrer unterstützt

(geben Sie bitte Ihrem Kind Turnschuhe mit)

b) am Unterricht einer anderen Klasse teilnimmt oder

c) von Eltern abgeholt werden kann, wenn dies aus medizinischer Sicht sinnvoll ist.

 

Ihr Team der Grundschule Burbach / Wahlbach

 

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