Neue Regelung für Betreuungs- und OGS-Kinder bei kurzfristigem Unterrichtsausfall

Es kommt hin und wieder vor, dass Unterrichtsstunden kurzfristig ausfallen müssen, ohne dass Kinder und Eltern am Vortag darüber informiert werden konnten. Für Kinder, die in der Betreuung angemeldet sind, gibt es eine neue Regelung: Fällt die 5. oder 6. Stunde kurzfristig aus, so werden alle Kinder, die für Halbtagsbetreuung oder OGS angemeldet sind, bis zum regulären Ende ihres Schultages in der OGS betreut. Sie kommen dann zur planmäßigen Zeit nach Hause. Dies gilt auch für Kinder, die normalerweise nur an bestimmten Tagen die Betreuung besuchen.

Wenn Ihr Kind erkrankt ist, rufen Sie bitte einmal am Morgen des ersten Fehltages in der Schule an und melden Ihr Kind krank. An allen folgenden Krankheitstagen ist ein Anruf nicht mehr notwendig. Wenn Ihr Kind wieder in die Schule kommt, geben Sie ihm bitte eine schriftliche Entschuldigung für den Klassenlehrer mit. Kein weiterer Anruf in der OGS ist notwendig, diese wird automatisch informiert.

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