Neue Vorgaben zur Teilnahme am Unterricht nach einer Krankheit

15.12.21

Die Bezirksregierung hat uns neue Vorgaben für den Umgang mit Coronatests mitgeteilt.

(1) Aufgrund der neuen Omikron-Variante werden die bisherigen Regelungen für die Teilnahme am Unterricht verschärft.

(2) Kinder, die aus Krankheitsgründen den Unterricht nicht besuchen können, dürfen nur mit einem negativen Bürgertest wieder am Unterricht teilnehmen.

(3) Dies gilt auch für die Tage, an denen eine Lolli-Testung durchgeführt wird.

(4) Diese Regelung muss ab sofort von uns umgesetzt werden. 

 

 

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