Update 1: Fehltage und verpflichtende Bürgertests

Wichtig: Bürgertest nach krankheitsbedingten Fehltagen

Wir müssen aus gegebenem Anlass aber nochmals auf die Regelung erinnern, dass Kinder, die krankheitsbedingt (Erkältung, Magen-Darm, etc.) gefehlt haben, nur mit einem negativem Bürgertest am Unterricht teilnehmen dürfen.

Das gilt auch für Kinder, die einen Tag mit Lollitest versäumt haben.

Zum Schutz aller müssen die Kinder, die ohne Testergebnis morgens kommen, umgehend von ihren Eltern abgeholt werden.

Diese Regelung gilt auch für Tage, an denen ein Lollitest durchgeführt wird.

 

Ausnahme: Sollten Kinder wegen eines anderen Grundes:

  • Kiefernorthopäde, Beratungsstelle etc. oder
  • einer vorsorglichen, unbegründeten Quarantäne (Geschwisterkind, weitere Kontaktperson) gefehlt haben,

dürfen sie ohne Bürgertest am folgenden Tag wieder am Unterricht teilnehmen.

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