Update 3: Aktuelle Vorgaben zur Quarantäne
Neuregelungen der Quarantäne:
Die Quarantäneverpflichtungen bestehen auf Grund der Test- und Quarantäneverordnung des Landes NRW und müssen nicht im Einzelfall zusätzlich angeordnet werden.
Familien erhalten daher keine gesonderte schriftliche Anordnung mehr vom Ordnungs- oder Gesundheitsamt.
Hinweis: Sollte es keine PCR-Testkapazitäten geben, gelten bis auf weiteres die Testergebnisse des Bürgertests.
Quarantäne für infizierte Personen (positiv getestet)
- Bei einem positiven PCR-Test besteht automatisch eine Quarantäne für Sie und die Personen in Ihrem Haushalt für zehn Tage ab dem ersten positiven Test (Schnelltest und oder PCR).
- Die Quarantäne endet automatisch nach zehn Tagen ohne weitere Testungen und unabhängig von Beschwerden.
- Bei fehlenden Beschwerden innerhalb der letzten 48 Stunden können Sie sich als infizierte Person sieben Tage ab dem ersten positiven Test mittels PCR oder Schnelltest (nicht Selbsttest) freitesten.
Die Quarantäne endet dann mit der Mitteilung des negativen Testergebnisses.
Bei einem positiven Testergebnis bleibt die insgesamt zehntägige Quarantäne bestehen, sie endet also automatisch und ohne weitere Testung nach zehn Tagen.
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Ein Beispiel als Hilfe zur Berechnung der Quarantänezeiten:
Ein positiver Schnelltest erfolgt am 01.02., am Folgetag bestätigt durch eine PCR.
Die Quarantäne (Isolation) läuft vom 01.02. bis zum 11.02. einschließlich.
Ab dem 12.02. ist die Quarantäne beendet.
Nach sieben Tagen, also ab dem 08.02. kann eine Freitestung erfolgen, wenn über 48 Stunden keine Beschwerden vorlagen.
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Quarantäne für Kontaktpersonen im Haushalt der infizierten Person
Bei einem positiven PCR-Test eines Haushaltsangehörigen besteht automatisch eine Quarantäne für alle Personen, die sich in Ihrem Haushalt aufhalten für zehn Tage ab dem ersten positiven Test (Schnelltest und oder PCR).
Die Quarantäne endet bei durchgängig symptomlosen Verlauf automatisch nach zehn Tagen ohne weitere Testung.
Bei durchgängig asymptomatischem Verlauf kann die Quarantäne mittels negativem Schnelltest oder PCR nach sieben Tagen vorzeitig beendet werden.
Schüler und Kinder (als Kontaktpersonen) in der Kindertageseinrichtung können sich bereits fünf Tage nach dem positiven Test des Infizierten mittel PCR oder Schnelltest freitesten lassen.
In folgenden Fällen besteht keine Quarantäneverpflichtung:
- nach drei Impfungen
- bei genesenen Personen, die vor oder nach der Infektion einmal geimpft wurden
- bis zu 90 Tage nach einem positiven PCR-Test (also einer Infektion)
- 14 bis 90 Tage nach der zweiten Impfung
Immer aber werden eine Kontaktreduzierung, eine Selbstbeobachtung und das Tragen mindestens einer medizinischen Maske bei Kontakt zu anderen Personen bis zum 14. Tag nach der positiven Testung des Infizierten empfohlen.
Bei Symptomen müssen sich die Kontaktpersonen sofort isolieren und testen lassen.
Kontakte außerhalb der Haushaltsgemeinschaft
Sie müssen weitere enge Kontaktpersonen außerhalb Ihres Haushaltes informieren, wenn Sie zu diesen ab zwei Tage vor dem ersten positiven Test oder seither Kontakt hatten.
Für diese besteht keine automatische Quarantäne.
Diese Personen unterliegen keiner Quarantäneverpflichtung. Sie müssen aber für zehn Tage ab dem engen Kontakt zu Ihnen
- sich selbst beobachten und bei Symptomen testen lassen,
- Kontakt reduzieren, also sich bestmöglich isolieren,
- möglichst im Homeoffice arbeiten und
- alle Hygieneregeln einhalten.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an die Schule oder das Gesundheitsamt.
Quelle: Homepage des Gesundheitsamtes des Kreises Siegen-Wittgenstein (Stand 25.Januar 2022)