Notbetreuung ab 20.4.2020
Ab sofort gelten folgende Regelungen für den Anspruch auf einen Platz in der Notbetreuung:
Der Personenkreis der Eltern, die in unverzichtbaren Infrastrukturbereichen arbeiten, wurde vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales noch einmal erweitert. Die genauen Berufsgruppen entnehmen Sie bitte der unten angefügten pdf-Datei. Kinder von Alleinerziehenden haben einen Anspruch auf einen Platz in der Notbetreuung.
Umsetzung:
- Bei Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht reicht es aus, wenn eine Person in einem systemrelevanten Beruf arbeitet.
- Die Notgruppen finden nicht an Wochenenden oder Feiertagen statt.
- Alle Schüler können in der Notbetreuung, falls Bedarf besteht, bis in den Nachmittag hinein (16.00 Uhr) betreut werden, unabhängig davon, ob sie in der OGS angemeldet sind.
Sollten Sie nach dieser Verordnung berechtigt sein, Ihr Kind in die Notbetreuung zu schicken, dann melden Sie sich in der Schule.
E-Mail: Sekretariat@grundschule-burbach.de
Telefon: 02736 / 6656 (gerne auch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen)
Sekretariat: Montag bis Freitag 8.00 bis 11.00 Uhr
Hier können Sie das Anmeldeformular für die Notbetreuung herunterladen:
Hier finden Sie eine Auflistung der erweiterten systemrelevanten Berufsgruppen (gültig ab 23.4.2020):