Schulpflegschaft
Was macht die Schulpflegschaft?
Die Schulpflegschaft soll eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Schule und Eltern ermöglichen und soll die Eltern an allen wesentlichen, die Schule betreffenden Entscheidungen beteiligen.
Zu den Aufgaben der Schulpflegschaft gehört es unter anderem:
- die Interessen der Elternschaft zu wahren,
- Wünsche und Vorschläge der Eltern zu bündeln, diese an die Schulleitung weiter zu geben und
- an den Sitzungen der Schulkonferenz teilzunehmen und die Interessen aller Eltern zu vertreten.
Der Schulträger und Herr Goedecke als Schulleiter unterrichten die Schulpflegschaft über alle Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind und erteilen alle nötigen Auskünfte. Zu bestimmten Angelegenheiten muss die Schulpflegschaft gehört werden.
Eine institutionelle Mitwirkung der Eltern auf Landesebene (Landeselternbeirat) besteht in NRW nicht. Sie war zwar durch das Schulgesetz 2005 eingeführt worden (§ 77 Abs. 4 SchulG), wurde aber 2006 bei der ersten Novellierung nach dem Regierungswechsel aufgehoben. Sie wird nun durch die regelmäßige Beteiligung der Elternverbände beim Schulministerium ersetzt (§ 77 Abs. 4 SchulG).
Die gewählten Vertreter der Elternpflegschaft sind bis zur nächsten Wahl im darauf folgenden Schuljahr in Amt und Würden. Dies gilt sowohl für die Klassenpflegschaftsvorsitzenden sowie für die Schulpflegschaftsvorsitzenden. Die Mitglieder der Mitwirkungsorgane des Schuljahrs 2016/2017 können im Sekretariat erfragt werden.